Hausorgel Hans Fagius

Karsten @, Freitag, 20. Dezember 2024, 08:07 (vor 630 Tagen) @ MartinH

Doch, der Name soll natürlich erwähnt werden (diese Vermutung stimmt sicher). Irgendwo hatte er ja auch den OB als Erbauer seiner Hausorgel empfohlen, wenn ich mich recht erinnere. Insofern...

Nichts "insofern". Wenn selbst der Orgelbauer auf die Nennung des Kundennamens in seinem Werkverzeichnis verzichtet, obwohl dies die "perfekte" Referenz und Empfehlung wäre, dann sollte man einfach davon ausgehen, dass Herr Fagius das nicht möchte, egal wo sonst vielleicht ein Empfehlungsschreiben auftauchen sollte. Wer selbst durch Recherche "1 und 1" anhand verschiedener Quellen zusammenzählen mag, kann das ja für sich machen. Die Nennung des Namens (erst Recht mit Adresse!) ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und DSGVO. Punkt.

Gruß
Karsten


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